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Was ist die HOAI für den Bauherrn?

by admin
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Wer ein Haus bauen möchte oder ein anderes Bauvorhaben plant, dem ist sicherlich schon einmal der Begriff “HOAI” begegnet. Sobald ein Bauherr mit seinem Architekten oder einem Ingenieur über sein Bauvorhaben gesprochen hat und erste Planungen einleitet, kommt die HOAI ins Spiel.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Hinter dem aus vier Buchstaben bestehenden Kürzel verbirgt sich die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. In dieser Honorarordnung wird die Leistungsvergütung von Ingenieuren und Architekten in Bezug auf die Bereiche Architektur, Stadtplanung und Bauwesen festgeschrieben. Der Geltungsbereich der Honorarordnung erstreckt sich auf alle Personen, die im deutschen Inland für inländische Projekte des Ingenieurbauwesens arbeiten. Erfasst werden von der HOAI Planungsleisten auf den Gebieten der Stadtplanung, des Bauwesens sowie natürlich der Architektur.

Vereinfacht gesagt legt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure also fest, Honorar in welcher Höhe ein Bauchsachverständiger oder ein Architekt vom Bauherren verlangen kann.

Die Leistungsphasen der HOAI

Um die Honorarordnung übersichtlicher zu gestalten, wurden die berechenbaren Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs in einzelne Planungsabschnitte unterteilt. Diese Planungsabschnitte werden als Leistungsphasen bezeichnet. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure kennt 9 verschiedene Leistungsphasen. Diese sind:

  • die Grundlagenermittlung sowie die Prüfung des Kostenrahmens durch den Bauherren
  • die Vorplanung mit Schätzung der Kosten
  • die Entwurfsplanung
  • die Genehmigungsplanung
  • die Ausführungsplanung
  • die Vorbereitung der Vergabe
  • die Mitwirkung bei der Vergabe
  • die Bauüberwachung
  • die Objektbetreuung

Innerhalb der HOAI wird der Honoraranteil der jeweiligen Leistungsphasen an der vollständigen Planungsleistung in Prozent angegeben. Wird die Leistung des Architekten oder des Ingenieurs über alle Leistungsphasen hinweg erbracht, dann kann er 100 % vom möglichen Honorar verlangen. Möglich ist aber auch, dass verschiedene Architekten unterschiedliche Leistungsphasen erledigt haben.

Welche Zielsetzung hat die HOAI?

Durch die Schaffung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure soll die Qualität der einzelnen Planungsabschnitte eines Bauvorhabens gewährleistet werden und vergleichbar bleiben. Zudem soll die Preisgestaltung der Honorare fair und transparent sein. Dadurch profitieren sowohl potentielle Bauherren als auch Architekten und Ingenieure. Außerdem wird durch die HOAI sichergestellt, dass der Wettbewerb der einzelnen Architekten und Ingenieure untereinander über Leistungsangebote und nicht über den niedrigsten Preis ausgetragen wird. Erstmals erlassen wurde die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure am 17. September 1976, damals noch unter dem Namen der Bundesverordnung zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurdienste.

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